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Kartellrecht - Kooperationserleichterungen
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24-03-2020
Unternehmen wird weitgehender Freiraum zur Kooperation eingeräumt
Alle Wettbewerbsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums einschließlich der EU Kommission haben heute die beigefügte gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der den Unternehmen zur Sicherstellung der Versorgung der Verbraucher weitgehender Freiraum zur Kooperation eingeräumt wird. Insbesondere für die Beschaffung und Logistik ergeben sich Spielräume, die voraussichtlich großzügig ausgelegt werden.
Während damit der Informationsaustausch auch über wettbewerblich relevante Daten bis zu einem gewissen Grad ermöglicht wird, werden Preis-, Markt- und Kundenabsprachen davon natürlich nicht erfasst, so dass im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden muss.
Besondere Maßnahmen im Health Care Bereich
Hersteller von gesundheitsrelevanten Produkten, insbesondere von medizinisch erforderlichen Erzeugnissen, werden zur Unterbindung von Preismissbräuchen ausdrücklich aufgefordert gegebenenfalls Höchstpreise für den Weiterverkauf festzusetzen.
This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.