Our global pages
Close- Global home
- About us
- Global services/practices
- Industries/sectors
- Our people
- Events/webinars
- News and articles
- Eversheds Sutherland (International) Press Hub
- Eversheds Sutherland (US) Press Hub
- News and articles: choose a location
- Careers
- Careers with Eversheds Sutherland
- Careers: choose a location
UPDATE zu geltenden Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung – Durchführungsverordnung (EU) 2020/568 in Kraft
- Germany
- Other
04-05-2020
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 der Kommission vom 14. März 2020 wurde eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr persönlicher Schutzausrüstung in Drittstaaten erlassen, um den innergemeinschaftlichen Bedarf an entsprechender Ausrüstung kontrollieren zu können und um Engpässe zu vermeiden. Nachdem diese Durchführungsverordnung einen begrenzten Gültigkeitszeitraum von sechs Wochen vorsah, wurde sie nunmehr durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/568 ersetzt, die seit dem 26. April 2020 gilt (abrufbar HIER). Durchführungsverordnung (EU) 2020/568 gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen.
Kern der Durchführungsverordnung (EU) 2020/568 ist weiterhin die Pflicht, für bestimmte, in Anhang I der Verordnung gelistete Güter, eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung einholen zu müssen, sofern die Güter in Drittländer außerhalb der Europäischen Union ausgeführt werden sollen. Angebot und Nachfrage von persönlicher Schutzausrüstung sollen von einer EU-Clearingstelle überwacht werden, die von den Mitgliedstaaten angerufen werden kann, wenn diese über einen Ausfuhrantrag zu entscheiden haben und die binnen 48 Stunden eine Stellungnahme hinsichtlich des konkreten Ausfuhrvorhabens abgeben soll.
Nachdem zwischenzeitlich zur Debatte stand, die geltenden Ausfuhrbeschränkungen nur auf Schutzmasken zu beziehen (unser Beitrag vom 20.04.20), hat man sich auf Seiten der Europäischen Kommission dafür entschieden, weiterhin auch sterile Schutzkleidung oder Handschuhe als ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter einzustufen.
Verbringungen der gelisteten Güter sind explizit nicht von den Beschränkungen erfasst. Gleichfalls sollen Ausfuhren in bestimmte Länder privilegiert werden.
Hilfreich ist, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr nunmehr eine Checkliste zur Überprüfung, ob das jeweilige Ausfuhrgut unter die Durchführungsverordnung fällt, bereit hält (abrufbar HIER).
Die EU-Kommission hat einen aktualisierten Frequently Asked Questions-Katalog zur Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt (abrufbar HIER).
This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.
- Education briefing - Key cases for 2021
- Strategic, pragmatic and focused support - 2020 Health and Safety experience
- Brexit: knowing where you stand - Understanding the EU-UK trade deal 解析英国-欧盟贸易合作协议及其影响
- NMUL Realisations Limited (in Administration) [2021] EWHC 94 (Ch)
- Education briefing - 10 Key questions to ask when undertaking your consumer law reviews this spring term - A list for HE providers