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Update zu geltenden Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung – künftig lediglich Ausfuhrgenehmigung für Schutzmasken erforderlich
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- Litigation and dispute management
20-04-2020
Zurzeit berät die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten über eine Anpassung der am 16.03.2020 in Kraft getretenen Ausfuhrbeschränkung medizinischer Schutzgüter in Drittstaaten, die am 25.04.2020 auslaufen wird (wir haben darüber berichtet: Beitrag vom 17.03.2020, Beitrag vom 23.03.2020).
Gegenstand dieser Konsultationen ist eine Verordnung, die ab dem 26.04.2020 befristet für 30 Tage gelten soll und statt einer mannigfaltigen Anzahl medizinischer Schutzartikel lediglich noch Schutzmasken als ausfuhrgenehmigungspflichtiges Gut einstuft (https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2132). Die EU-Kommission will damit den Schutz der Bürger gewährleisten, der erforderlich ist, wenn nun viele Länder Lockerungsmaßnahmen der Ausgangsbeschränkungen erwägen.
Mit der neuen Regelung sollen die Mitgliedstaaten gleichzeitig dazu verpflichtet werden, Ausfuhren, die zur humanitären Hilfe erfolgen, zu genehmigen sowie eingehende Anträge zeitig zu bearbeiten; Ausfuhren in wirtschaftlich schwächere Staaten wie etwa Bosnien-Herzegowina sollen privilegiert werden.
Um den Mitgliedstaaten bei der Erfüllung dieser Aufgabe zur Seite zu stehen, wird die EU-Kommission eine besondere Stelle („Clearing House“) einrichten, die die Mitgliedstaaten bei der Entscheidung über einen Ausfuhrantrag anzurufen haben und die innerhalb von 48 Stunden eine entsprechende Stellungnahme zum jeweilig vorliegenden Ausfuhrantrag abgeben soll. Dies soll der Bedarfsplanung innerhalb der Europäischen Union dienen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten die Europäische Kommission über positiv beschiedene sowie versagte Ausfuhrgenehmigungen unterrichten.
Die EU-Kommission hat einen Frequently Asked Questions-Katalog zur Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt (abrufbar hier).
This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.
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