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EuGH kassiert HOAI (Urteil vom 04.07.2019 - Rs. C-377/17)
- Germany
05-07-2019
Der EuGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 die in Deutschland verbindliche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) kassiert. Eine Entscheidung die nicht überrascht. Denn bereits in der Vergangenheit hat der EuGH ähnliche nationale Regelungen einzelner Mitgliedstaaten für nicht vereinbar mit Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit gehalten. So nun auch die HOAI, die mit ihren festgeschriebenen Mindest- und Höchstsätzen den Schutz der Architekten und Ingenieure vor einem ruinösen Preiswettbewerb und damit die Sicherung einer hohen Qualität der Planungsleistungen sowie den Verbraucherschutz verfolgt.
Der EuGH hält die deutschen Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht für geeignet, da sie diese Ziele nicht in kohärenter und systematischer Weise erreiche. Im Hinblick auf Mindestsätze können Planungsleistungen in Deutschland nämlich grundsätzlich auch von Dienstleistern erbracht werden, die ihre entsprechende fachliche Eignung gar nicht nachgewiesen haben. Im Hinblick auf die Höchstsätze gebe es weniger einschneidende Mittel, den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Die unmittelbaren Auswirkungen der Entscheidung sind unterschiedlich. Bestehende Planer- und Ingenieurverträge bleiben grundsätzlich wirksam. Auf Basis der HOAI kann nach wie vor ein Mechanismus zur Preisfindung vereinbart werden. Auch die in der HOAI enthaltenen Leistungsbilder können weiterhin herangezogen werden. Bei Bauvorhaben mit einem Volumen außerhalb der Tafelwerte waren die Mindest- und Höchstsätze ohnehin nicht anwendbar. Ob und wie sich die Entscheidung auf anhängige und zukünftige Honorarklagen wegen Unterschreitung der Mindestsätze auswirkt, bleibt abzuwarten.
This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.
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