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Unvorhersehbarer Anstieg der Preise für Baumaterialien und öffentliche Aufträge

  • Slovakia

    15-08-2022

    Das Ministerium für Verkehr und Bauwesen der Slowakischen Republik (weiter als „das Ministerium") hat einen lang erwarteten Leitfaden über den Preisanpassungsmechanismus aufgrund von Kostenänderungen bei Reparatur- und Instandhaltungsprojekten, Bau, Modernisierung und Wiederaufbau von Hoch- und Tiefbauwerken herausgegeben, nämlich der Leitfaden Nr. 22/2022.

    Der methodische Leitfaden schließt an die methodische Anweisung Nr. 6/2022 der Behörde für das öffentliche Auftragswesen an, in dem festgelegt ist, unter welchen Bedingungen eine Änderung eines bestehenden Vertrags, Rahmenvertrags und Konzessionsvertrags in einem öffentlichen Vergabeverfahren abgeschlossen werden kann, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Höchstmaß der vereinbarte Preis geändert werden kann, sowie die Regeln für die Bewertung der Vorhersehbarkeit von Kostenänderungen.

    In Anlehnung an die oben erwähnte methodische Anweisung des Amtes für öffentliches Auftragswesen hat das Ministerium in dem aktuellen methodischen Leitfaden die genaue Indexierung und Berechnung der Preiserhöhung im Hinblick auf die Preiserhöhung der einzelnen Waren festgelegt. Außerdem wird den öffentlichen Auftraggebern und den Auftraggebern in ihrem Zuständigkeitsbereich vorgeschrieben, den auf diese Weise ermittelten Wert der Auftragsänderung in allen Fällen unvorhersehbarer Änderungen der Kosten für Baumaterialien bei allen beschafften Bauleistungen zu berechnen.

    Der methodische Leitfaden gilt für bestehende Vertragsverhältnisse. Für künftige Vertragsbeziehungen gilt der methodische Leitfaden Nr. 19/2022 des Ministeriums für Verkehr und Bau.

    Das Ministerium geht davon aus, dass der oben genannte methodische Leitfaden auch für andere Ministerien, zentrale Regierungs- und Verwaltungsstellen und lokale Selbstverwaltungsstellen eine nützliche Grundlage für die Anwendung des Preisanpassungsmechanismus aufgrund unvorhersehbarer Preissteigerungen bei Materialien und Energie sein kann.

    Der Vollständigkeit halber möchten wir hinzufügen, dass ähnliche Mechanismen bereits im Ausland, zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland, erprobt wurden.

    Konkret handelt es sich um den Erlass (Az.: BWI7-70437/9#4) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 25. März 2022 und der Erlass vom 22. Juni 2022, in dem die Verlängerung der Regelungen bis 31. Dezember 2022 bekannt gegeben wird.

    Der Erlass gilt nur für bestimmte Materialien und Produkte und enthält genaue Handlungsanweisungen für Bundesbehörden, wie mit der Situation bei bestehenden Verträgen, laufenden Vergabeverfahren sowie neuen Vergabeverfahren umzugehen ist. Dabei soll auf den Einzelfall abgestellt werden und die Vorschläge reichen von:

    • einer flexiblen Preisbindung (durch Stoffpreisklauseln) unter Bezugnahme eines bestimmten Preisindex (wird besonders empfohlen),
    • über verlängerte Fristen zu Vertragserfüllung
    • bis zu einer Teilung der Mehrkosten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

     

    Der Erlass war zunächst bis 30. Juni 2022 befristet und wurde nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

     

     

    This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.

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