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Verlängerte Einreichfristen zur Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen 2022

  • Austria

29-07-2022

Mit Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2022 wurden die bestehenden Erleichterungen hinsichtlich der Fristen zur Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen um weitere drei Monate verlängert.  Die Erleichterungen erstrecken sich somit nun auf Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtagen bis einschließlich 31.12.2021.

Durch die Erleichterungen wurde die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Fir-menbuch von 9 auf 12 Monate und die Aufstellungsfrist von 5 auf 9 Monate erweitert.

Die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.01.2022 und 28.02.2022 endet daher erst am 31.12.2022.

Für Jahresabschlüsse mit einem Bilanzstichtag ab 31.03.2022 gilt ab sofort wieder die Offenle-gungsfrist von neun Monaten.

Die Aufstellungsfrist kann letztmalig für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 29. April 2022 auf fünf Monate und einen Tag verlängert werden.


Mag. Silva Palzer
Partner
silva.palzer@eversheds-sutherland.at

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