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Stephanie Bäurle
Counsel
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sprachen
Deutsch, Englisch
Practice areas
- Arbeitsrecht
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Streitbeilegung
- Betriebsbedingte Kündigungen und Restrukturierung
- HR-Beratung
- Unterstützung von internen Rechtsabteilungen
Kompetenzen
Stephanie Bäurle ist Counsel in der Praxisgruppe Arbeitsrecht in unserem Münchener Büro.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät sie nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht gehört die Begleitung umfangreicher Restrukturierungs- und Umstrukturierungsprozesse zu ihren Aufgaben. Zudem betreut sie schwierige Kündigungsstreitigkeiten.
Zudem gehört die Beratung von Unternehmen im Rahmen von Streitigkeiten mit Betriebsräten zu ihrem Beratungsschwerpunkt.
Weiter berät sie bei Einführung von Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und gibt Schulungen zu diesem Thema.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Erarbeitung maßgeschneiderter Arbeitsvertragsstrukturen einschließlich verschiedener Richtlinien, wie beispielsweise Regelung zur Nutzung des Dienstwagens. Sie berät auch bei der Einstellung und Entlassung von Geschäftsführern und Vorständen und erstellt die entsprechenden Dokumente.
Außerdem verfügt sie über vertiefte Erfahrungen im Bereich AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge), MAVO (Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung) und Kirchliches Arbeitsrecht.
Stephanie Bäurle studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Ihre Wahlstation absolvierte sie in einer Kanzlei in Australien. Seit 2007 ist Frau Bäurle als Rechtsanwältin tätig, zunächst bei zwei interdisziplinären Kanzleien und anschließend bei einer auf Arbeitsrecht und Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei in München.
Ausgewählte Mandate:
- Arbeitsrechtliche Beratung einer Unternehmensgruppe in der Milchbranche im Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Arbeitsrechtliche Beratung eines Technologieunternehmens
- Beratung eines kirchlichen Arbeitgebers beim Verkauf eines Altenheims
- Vorbereitung einer Betriebsratswahl in einem Unternehmen der Spielzeugbranche
- Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan im Rahmen einer Massenentlassung, Durchführung der anschließenden Kündigungsverfahren bei einem Unternehmen in der Metallbranche
- Arbeitsrechtliche Beratung im Rahmen eines Kaufs eine tarifgebundenen Autohauses
Artikel
Title | Date |
---|---|
Diskriminierung aufgrund der Religion | 22/10/2018 |