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Stephanie Bäurle
Counsel
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sprachen
Deutsch, Englisch
Practice areas
- Arbeitsrecht
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Streitbeilegung
- Betriebsbedingte Kündigungen und Restrukturierung
- HR-Beratung
- Unterstützung von internen Rechtsabteilungen
Kompetenzen
Stephanie Bäurle ist Counsel in der Praxisgruppe Arbeitsrecht in unserem Münchener Büro.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät sie nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht unterstützt Frau Bäurle im Rahmen umfangreicher Restrukturierungs- und Umstrukturierungsprozesse, einschließlich der Verhandlungen mit dem Betriebsrat, und im Rahmen von Betriebsübergängen. Sie begleitet und überwacht die Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mitbestimmter Unternehmen. Zudem betreut sie schwierige Kündigungsstreitigkeiten.
Weiter verfügt sie über besondere Expertise im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und berät Unternehmen bei der Einführung und Gestaltung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Gerade in diesem Bereich führt sie regelmäßig Inhouse Schulungen durch und tritt auch als Dozentin für die „Beck Seminare“ auf.
Außerdem verfügt sie über vertiefte Erfahrungen im Bereich AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge), MAVO (Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung) und Kirchliches Arbeitsrecht.
Stephanie Bäurle studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Ihre Wahrstation absolvierte sie in einer Kanzlei in Australien. Seit 2007 ist Frau Bäurle als Rechtsanwältin tätig, zunächst bei zwei interdisziplinären Kanzleien und anschließend bei einer auf Arbeitsrecht und Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei in München.
Stephanie Bäurle wird von The Legal 500 Deutschland 2023 als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht empfohlen.
Ausgewählte Mandate:
- Arbeitsrechtliche Beratung einer Unternehmensgruppe in der Milchbranche im Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan im Rahmen einer Massenentlassung, Durchführung der anschließenden Kündigungsverfahren bei einem Unternehmen in der Metallbranche
- Beratung eines Software-Beratungsunternehmens im Rahmen der Aufsichtsratswahl nach dem DrittelbG
- Begleitung eines Restrukturierungsprozesses eines Unternehmens in der Reisebranche
- Beratung eines kirchlichen Arbeitgebers beim Verkauf eines Altenheims
Artikel
Title | Date |
---|---|
Diskriminierung aufgrund der Religion | 22/10/2018 |