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Martin Bechtold
Partner
Rechtsanwalt
Sprachen
Deutsch, Englisch
Practice areas
- Finanzinstitute
- Health und Life Sciences
- Handel
- Lebensmittel und Getränke
- Wettbewerbs-, EU- und Handelsrecht
Practice notes
Martin Bechtold ist Partner in der Praxisgruppe Kartellrecht bei Eversheds Sutherland in Frankfurt.
Er verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im deutschen und europäischen Kartellrecht sowie in komplexen, grenzüberschreitenden Verfahren. Zu seinen Spezialisierungen zählen Kartellbußgeldverfahren, Missbrauchsverfahren, Compliance-Beratung sowie kartellrechtliche Prozessführung. Weiterhin ist er besonders erfahren im Bereich der deutschen und europäischen Fusionskontrolle, so war er insbesondere an einer Reihe bedeutender Hauptprüfverfahren (Phase II) der Europäischen Kommission beteiligt.
Martin Bechtold war zunächst als Referent im Bundeskartellamt und danach in führenden internationalen Kanzleien als Partner in Frankfurt und Brüssel tätig. Er hat umfassende Erfahrungen bei der Beratung und Vertretung von Mandanten aus verschiedenen Bereichen der Industrie, des Handels und des Dienstleistungssektors in bedeutenden Fusionskontroll-, Kartell-, und Missbrauchsverfahren in Deutschland, vor der Europäischen Kommission, den Europäischen Gerichten in Luxemburg.
Martin Bechtold ist u.a. Mitglied der Antitrust Section der American Bar Association (ABA), der Studienvereinigung Kartellrecht sowie der Gesellschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).
Er wird von Chambers Europe, Legal 500 Deutschland und dem JUVE Handbuch zu den führenden Kartellrechtsexperten gezählt. Darüber hinaus wird er von WirtschaftsWoche, Handelsblatt/Best Lawyers sowie von Best Lawyers in Belgien für Kartellrecht empfohlen.
Ausgewählte Mandate:
- Beratung bei der fusionskontrollrechtlichen Klärung eines weltweit führenden Pharmaunternehmens bei dessen größter Akquisition in Brüssel und ca. 30 weiteren Jurisdiktionen
- Führender Hersteller von Personenbeförderungsanlagen in einem umfangreichen Kartellverfahren einschließlich strafbefreiender Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung
- Führender Lebensmittelhersteller bei einer Untersuchung der Europäischen Kommission betreffend dessen Rabatt- und Konditionensystem
- Unternehmen aus der Automobil-, IT-, Mineralöl- und Verteidigungsindustrie in feindlichen oder heftig umkämpften Übernahmen und Vertretung vor nationalen Kartellbehörden und der EU Kommission