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Dr. Alexander Niethammer, LL.M. (UConn)

Dr. Alexander Niethammer, LL.M. (UConn)

Managing Partner

Rechtsanwalt, Attorney-at-Law (New York), Managing Partner Germany

alexanderniethammer@eversheds-sutherland.com

+49 89 54565 318

+49 89 54565 206

Deutschland

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Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Practice areas

  • Automobilindustrie
  • Chemie
  • Commercial und IT
  • Datenschutz und Cybersicherheit
  • Franchising- und Vertriebsvereinbarungen
  • Geistiges Eigentum
  • Health und Life Sciences
  • Internationaler Handel
  • Outsourcing und Offshoring
  • Technologie, Medien und Telekommunikation

Kompetenzen

Dr. Alexander Niethammer ist Partner im Münchener Büro und Managing Partner von Eversheds Sutherland Germany.

Alexander Niethammer hat mehr als 16 Jahre Erfahrung und ist spezialisiert auf Informationstechnologie, Datenschutz und Vertriebsrecht.

Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte Alexander Niethammer Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Freiburg im Breisgau. Er promovierte dort auch über ein urheberrechtliches Thema bei Prof. Manfred Rehbinder. 2003 erhielt er den LL.M. an der University of Connecticut. Alexander Niethammer arbeitete unter anderem in der Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York. Neben seiner Anwaltszulassung in Deutschland ist er auch als Attorney-at-Law im Staat New York, USA, zugelassen. Er ist seit 2004 bei uns als Rechtsanwalt tätig, seit 2008 als Partner.

Alexander Niethammer berät im Commercial (Vertragsgestaltung & Regulatory) und IT-Recht, insbesondere im Rahmen von internationalen Projekten und Transaktionen (M&A). Er besitzt zudem umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Litigation & Dispute Management, Technlogietransfers, IT-Outsourcing, E-Commerce und Datenschutz. Zu seinen Mandanten zählen nationale sowie internationale Unternehmen u.a. aus der IT- und Life Science-Branche, der Flugzeugindustrie sowie der Erdölindustrie (Downstream Business).

Er ist Mitglied der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. (DAJV) und der New York State Bar Association (NYSBA).

Alexander Niethammer wird von Best Lawyers/Handelsblatt für Datenschutz und IT-Recht empfohlen. Von Legal 500 Deutschland wir er für Datenschutz, Handel, Vertrieb und Logistik empfohlen. Darüber hinaus wird er von der WirtschaftsWoche als einer der deutschen Top-Anwälte für Datenschutzrecht empfohlen.

Listen to the Commercial contracts Brexit podcast

Hören Sie sich unseren Podcast zum Thema Brexit an: Brexit - Planen für unsichere Zeiten - „Was wäre wenn“ wurde zu „Was tun wir jetzt?“.


Dies ist ein kurzer Podcast von unserem Commercial-Team. Nach dem folgenschweren Brexit-Votum werden wir nun mit zwei unserer Experten aus dem Bereich Commercial, Tom Bridgford, einer unserer Partner, und Claire Steward, ein Mitglied unseres Experten-Support-Teams, zu dem Thema sprechen, wie Sie Ihren Betrieb schlechtwetterfest machen und einigen der unvermeidbaren Unsicherheiten, die das Vereinigte Königreich nun zu erwarten hat, zuvorkommen können. Zudem werden sich Dan Roskis aus unserem Pariser Büro und Alexander Niethammer aus unserem Münchner Büro dazu äußern, wie sich der Brexit auf unsere Mandanten in den jeweiligen Ländern auswirken wird.


Alexander Niethammer hat vor Kurzem an der Erstellung einiger Videos mitgewirkt, die aufzeigen, wie unser Commercial-Team Sie unterstützen kann.
Sehe Sie das Video hier:

Commercial contracts, our experience

 

 

 

ILO_CC_recognised_dual_International_winner    

Von Mandanten wurde Alexander Niethammer im Rahmen der renommierten Client Choice Awards 2016 von Lexology/ILO als ‎"bester deutscher Anwalt für IT & Internet" ausgezeichnet.

Weitere Informationen finden Sie im ILO Client Choice Guide 2016 und in unseren Eversheds Sutherland News

The Legal 500 - The Clients Guide to Law Firms The Legal 500 -  The Clients Guide to Law Firms The Legal 500 - The Clients Guide to Law Firms