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Bankaufsichtsrecht / Assetmanagement

Die zunehmende Regulierung und Beaufsichtigung der Kapitalmärkte und Finanzintermediäre rückt das Aufsichtsrecht immer stärker in den Blickpunkt von Banken sowie Investmentfondsgesellschaften und sogar Unternehmen, die sich bei außerordentlichen Unternehmenstransaktionen mit regulatorischen Fragen auseinandersetzen müssen.

Zum Mandantenkreis des Praxisbereichs Bankaufsichtsrecht / Assetmanagement gehören eine Vielzahl international renommierter und bekannter Kapitalmarktakteure: Banken, Anlageberatungs- und Investmentfondsgesellschaften. Sie werden bei der aufsichtrechtskonformen Gestaltung von Kapitalanlageprodukten und der damit verbundenen Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden beraten. Zu unseren Schwerpunkten gehören die aufsichtsrechtliche Beratung deutscher und ausländischer Finanzintermediäre, die aufsichtsrechtliche Beratung bei M&A-Transaktionen (einschließlich Investmentrecht und Bankaufsichtsrecht), die Beratung deutscher und ausländischer Investmentfondsgesellschaften, Erlaubnisverfahren und Vorfragen der Erlaubnispflicht sowie Fragen im Zusammenhang mit Compliance.

Bei der Beratung der Investmentfondsgesellschaften helfen wir sowohl bei der Zulassung von Fonds als auch bei der Strukturierung von geschlossenen und offenen Fonds.

Bei den aufsichtsrechtlichen Fragen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen greifen stets verschiedene Rechtsbereiche ineinander. In diesem Zusammenhang nimmt der Praxisbereich "Bankaufsichtsrecht / Assetmanagement" eine Schnittstellenfunktion zwischen den Steuerrechts-, Gesellschaftsrechts- und Kapitalmarktrechtspraxen ein. Mandanten erhalten durch diesen umfassenden Ansatz integrierte Beratung aus einer Hand - effektiv, zeitsparend und mit "Blick über den Tellerrand" hinaus.

Ihr Kontakt

Dr. Alexander Honrath, Partner