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Kapitalmarktrecht / Corporate Finance

Im Praxisbereich Kapitalmarktrecht erfolgt eine Beratung entlang der gesamten kapitalmarktrechtlichen Wertschöpfungskette.

Im Bereich Equity Capital Markets beginnt dies bei der Vorbereitung der Gesellschaft im Vorfeld eines Börsenganges, geht dann über dessen Durchführung bis hin zur laufenden Beratung bezüglich der diversen Folgepflichten. Zum Kreise der von unseren Anwälten beratenen Unternehmen gehören sowohl im DAX gelistete Unternehmen als auch Mittelständler sowie diverse Investmentbanken.

Unsere Leistungsschwerpunkte in diesem Bereich sind die aktien- und kapitalmarktrechtliche Beratung von Börsengängen, Prospekterstellungen, öffentlichen Angeboten (Public Offerings), Privatplatzierungen, Block Trades (inklusive Accelerated Bookbuildings und Auktionsverfahren) sowie Dual Listings. Die Nachbetreuung von börsennotierten Unternehmen umfasst die Beratung zu ad-hoc Pflichten, Insiderhandel, Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Hauptversammlungen, Einhaltung von Meldepflichten sowie Regeln bezüglich der Erstellung und Verteilung von Unternehmensstudien (Research Reports).

Im Bereich Debt Capital Markets umfasst die Dienstleistungspalette sowohl Mezzanine-Finanzierungsinstrumente wie Wandelschuldverschreibungen (Convertibles), Umtauschanleihen (Exchangeables) und Genussscheine als auch reine Fremdkapitalprodukte wie Anleihen, Pfandbriefe, Euro Bonds, High Yield Bonds, Medium Term Note-Programme, CDO-Programme oder auch Hypbridanleihen. Soweit möglich, werden auf Wunsch auch diese Produkte zum Börsenhandel zugelassen.

Unsere Anwälte kennen nicht nur die juristische Seite des Geschäftes, sondern besitzen auch Erfahrung aus dem operativen Investment Banking. Ziel unserer Beratung ist, unseren Kunden mit einem tiefen Verständnis für ihr Geschäft auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene qualitativ hochwertige Produkte zu liefern.

Ihr Kontakt

Dr. Alexander Honrath, Partner