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Private Clients / Familien- und Erbrecht
Vermögende Privatmandanten vertrauen seit Jahren auf unsere Beratung bei der Strukturierung ihres Vermögens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge als auch der Vermögensnachfolge durch Testament oder Erbvertrag. Wir beherrschen die hier zwingend erforderlichen Verknüpfungen des Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Steuerrechts ebenso wie die relevanten Vorschriften bei Auslandsberührungen. Die langjährige Erfahrung erlaubt zudem die detailgenaue Analyse der Familiensituation sowie die Unterbreitung maßgeschneiderter Lösungen unter besonderer Beachtung der Interessen der Elterngeneration.
Wir verfügen über weitreichende Erfahrungen in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Eheverträge verlangen besondere Kenntnisse des Steuerrechts und bei Firmenbeteiligungen insbesondere auch des Gesellschaftsrechts. Wir besitzen dieses Know-how ebenso wie vertieftes Wissen im Unterhaltsrecht, insbesondere für Unternehmer und Selbständige. Wir verfügen über breite Erfahrungen bei der Durchführung von Scheidungen sowie der Verhandlung und schließlich Regelung der Vermögensfolgen.