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Legal Compass: Q&A zum revidierten Beschaffungsrecht
- Switzerland
09-12-2020
Am 1. Januar 2021 wird das totalrevidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) mit der dazugehörenden Verordnung in Kraft treten.
Das BöB findet nach wie vor nur für Vergaben auf eidgenössischer Ebene Anwendung. Das kantonale «Pendant» zur BöB bleibt die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Auch diese wurde totalrevidiert. Am 15. November 2019 hat das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) verabschiedet.
In der aktuellen Ausgabe der Newsletter «Legal Compass» erläutern wir einzelne Kernpunkte der Revision, die sowohl für Vergabestellen als auch für Anbieter in ihrem Alltag wichtig sind.
Lesen Sie mehr hier.
This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.
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