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Legal News: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert neue Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen

  • Switzerland

    17-02-2023

    Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat auf ihrer Homepage am 7. Februar 2023 die Zinssätze 2023 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken (CHF) und am 8. Februar 2023 die Zinssätze 2023 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen publiziert.

    Erfreulich ist, dass die Zinsmarge für Vorschüsse an Beteiligte oder nahestehende Dritte, welche mit Fremdkapital finanziert werden, unverändert auf 0.5% (bis und mit CHF 10 Mio.) bzw. auf 0.25% (über CHF 10 Mio.) festgelegt wurde.

    Indessen wurde der Mindestzinssatz für Vorschüsse an Beteiligte oder nahestehende Dritte in CHF, von 0.25% auf 1.5% angepasst.

    Für Vorschüsse in CHF von Beteiligten oder nahestehenden Dritten für Liegenschafts-/ oder Betriebskredite wurden die maximal zulässigen Zinssätze ebenfalls erhöht.

    Mit Blick auf die aktuelle Inflation in Europa wurden die Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in EUR von 0.5% im Vorjahr für 2023 auf vergleichsweise hohe 3.0% angepasst. Für Darlehen und Vorschlüsse in USD fällt die Zinserhöhung mit einer Erhöhung von 1.75% auf 3.75% für 2023 leicht moderater aus. Für Vorschüsse und Darlehen in GBP erfolgt eine Erhöhung der Zinssätze von 4% auf 5.25%.

    Mit Bezug auf die beiden neuen Rundschreiben der ESTV ist eine Überprüfung von allfälligen Darlehen und Vorschüssen angezeigt, um Überraschungen im Rahmen der Steuerveranlagung 2023 zu vermeiden. Sowohl die entsprechenden Verträge und Rechnungen als auch die verbuchten Erträge müssen spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 geprüft und allenfalls angepasst werden.

    Da es sich bei den angegebenen Zinssätzen um sog. safe harbor Sätze handelt, sind Abweichungen davon grundsätzlich möglich. Allerdings stellen die Schweizer Steuerbehörden an den entsprechenden Nachweis hohe Anforderungen. Zu guter Letzt sei angemerkt, dass Darlehen und Vorschüsse in echten Drittverhältnissen von den neu veröffentlichten Rundschreiben nicht betroffen sind, da in diesen Fällen von einem Marktzins unter unabhängigen Parteien ausgegangen werden kann.

    This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.

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